§ 20 GrekoG Außerkrafttreten

GrekoG - Grenzkontrollgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:

1.

das Grenzkontrollgesetz 1969, BGBl. Nr. 423;

2.

das Bundesgesetz betreffend die Übertragung der durch Sicherheitsorgane zu versehenden Grenzüberwachung und Grenzkontrolle auf Zollorgane, BGBl. Nr. 220/1967.

In Kraft seit 01.09.1996 bis 31.12.9999
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