Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.10.2024
Durch die Neueinstufung einer Tätigkeit als reglementiertes Gewerbe wird der Berechtigungsumfang anderer reglementierter Gewerbe, von deren Berechtigungsumfang diese Tätigkeit auch schon bis zum In-Kraft-Treten der Neueinstufung umfasst war, nicht berührt.
In Kraft seit 01.08.2002 bis 31.12.9999
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