§ 107 GemO

GemO - Steiermärkische Gemeindeordnung 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten die Gemeindeordnung 1959, LGBI. Nr. 41, in der Fassung der Gesetze LGBI. Nr. 88/1962, LGBI. Nr. 30/1965, LGBI. Nr. 83/1965 und LGBI. Nr. 169/1965, mit Ausnahme des § 1 Abs. 4, und das II. Hauptstück der Gemeindewahlordnung 1960, LGBI. Nr. 6, in der Fassung der Gesetze LGBI. Nr. 31/1965 und LGBI. Nr. 169/1965, außer Kraft.

In Kraft seit 18.10.1967 bis 31.12.9999
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