§ 54b GehG Dienstalterszulage

GehG - Gehaltsgesetz 1956

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Der Hochschullehrperson gebührt eine Dienstalterszulage gemäß § 56.

In Kraft seit 01.10.2013 bis 31.12.9999
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