§ 173 GehG Verweisungen auf andere Bundesgesetze

GehG - Gehaltsgesetz 1956

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese - sofern nicht ausdrücklich anderes angeordnet wird - in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 01.09.1999 bis 31.12.9999
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