f)Litera fein Lichtbild in der Größe 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat (Passbildformat), welches den/die Berufsangehörige/en zweifelsfrei erkennen lässt. Der Kopf der Person hat etwa 2/3 des Bildes einzunehmen. Das Lichtbild darf ausschließlich den/die Berufsangehörigen/e zeigen, weitere Personen oder Gegenstände im Lichtbild sind unzulässig. Für die Ausstellung des Berufsausweises dürfen nur farbige Lichtbilder verwendet werden.
g)Litera gdie Bezeichnung „Gesundheitsberuferegister“
h)Litera hdie Webadresse des Gesundheitsberuferegisters
i)Litera iden QR-Code
j)Litera jElemente des EU-Emblems
In Kraft seit 01.07.2021 bis 31.12.9999
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