§ 31c GbedG 1988 (weggefallen)

GbedG 1988 - Gemeindebedienstetengesetz 1988

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024
§ 31c GbedG 1988 seit 09.06.2005 weggefallen.
In Kraft seit 10.06.2005 bis 31.12.9999
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