§ 113 GBDO Dienstpflichtverletzungen

GBDO - NÖ Gemeindebeamtendienstordnung 1976

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Gemeindebeamte, die schuldhaft ihre Dienstpflichten verletzen, sind nach den Bestimmungen dieses Abschnittes zur Verantwortung zu ziehen.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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