§ 1 GAS-NBK-VO Regelungsgegenstand

GAS-NBK-VO - Bestimmungen näherer Kostenarten gemäß § 79 Abs. 6 Z 4 GWG 2011

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.09.2026

Diese Verordnung bestimmt die näheren Kostenarten der nicht beeinflussbaren Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften im Zuge von Ausgliederungen, welche dem Grunde nach zum Zeitpunkt der Vollliberalisierung des Erdgasmarktes mit 1. Oktober 2002 bestanden haben.

In Kraft seit 29.02.2012 bis 31.12.9999
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