§ 7 G-GlBG 2005 Eigener Wirkungsbereich

G-GlBG 2005 - Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz 2005 - G-GlBG 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Die den Gemeinden und den Gemeindeverbänden nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

In Kraft seit 12.01.2005 bis 31.12.9999
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