§ 1 FVwGG 2012 Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes

FVwGG 2012 - Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.10.2024
(Anm.: Tritt mit 1.1.2014 in Kraft.)
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
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