Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.10.2024
(Anm.: Tritt mit 1.1.2014 in Kraft.)
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 1 FVwGG 2012
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 1 FVwGG 2012 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 1 FVwGG 2012