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§ 26 FPG (Fremdenpolizeigesetz 2005), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 26 FPG (weggefallen)
FPG - Fremdenpolizeigesetz 2005
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.07.2026
§ 26 FPG
seit 11.06.2026 weggefallen.
In Kraft seit 12.06.2026 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis FPG
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Paragrafennavigation
§ 20 FPG Form und Wirkung der Visa D
§ 21 FPG Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung von Visa D
§ 21a FPG Visa für den längerfristigen Aufenthalt
§ 22 FPG Visum aus humanitären Gründen
§ 22a FPG Visum aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen
§ 23 FPG Gesundheitszeugnis
§ 24 FPG Sonderbestimmungen zur Erteilung von Visa zu Erwerbszwecken
§ 24a FPG Sonderbestimmungen zur Erteilung von Visa zum Zweck der Arbeitssuche
§ 24b FPG Visa an der Außengrenze
§ 25 FPG Visa zur Erteilung eines Aufenthaltstitels
§ 26 FPG (weggefallen)
§ 26a FPG Visa zur Wiedereinreise
§ 27 FPG Annullierung und Gegenstandslosigkeit von Visa D
§ 27a FPG Wiedereinreise während der Gültigkeitsdauer eines Einreiseverbotes oder Aufenthaltsverbots
§ 28 FPG Transitreisende
§ 29 FPG Träger von Vorrechten und Befreiungen
§ 30 FPG Sonstige Ausnahmen von der Visumpflicht
§ 31 FPG Voraussetzung für den rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet
§ 32 FPG Pflichten des Fremden zum Nachweis der Aufenthaltsberechtigung
§ 33 FPG Auskunftsverlangen
§ 34 FPG Identitätsfeststellung
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 25 FPG
§ 26a FPG
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