Anl. 3 FK-V

FK-V - Fachkenntnisnachweis-Verordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.10.2024

Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 3

DURCHFÜHRUNG VON SPRENGARBEITEN

Ausbildungsinhalte

Unterrichtseinheiten (Teilgebiete)

 

a)

Allgemei- ne Spreng- arbeiten

b)

Tiefbohr- loch- spreng- arbeiten 1)

c)

Spreng- arbeiten unter Wasser 2)

d)

Spreng- arbeiten in heißen Massen 1)

e)

Lawinen- auslöse- spreng- arbeiten 1)

f)

Lawinen- auslöse- spreng- arbeiten vom Hub- schrauber 3)

1. Grundbegriffe (Sprengstoffe, Zündmittel) und allgemeine Erfordernisse der Sprengarbeiten

8

3

4

3

5

0

2. Art und Verwendung der Sprengstoffe und Zündmittel sowie der Geräte und Hilfsmittel

12

2

3

3

1

0

3. Grundbegriffe der Gesteinskunde und sonstiger zu sprengender Materialien, Sprengtechnik und Sprengverfahren

16

8

3

3

5

2

4. Vorbereitung und Durchführung der Sprengarbeiten

10

9

3

6

3

0

5. Arbeitnehmerschutz-vorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zur sicheren Durchführung von Sprengarbeiten

14

3

3

1

2

2

Mindestanzahl Unterrichtseinheiten

(UE Theorie)

60

25

16

16

16

4

Frei gestaltbare UE

7

4

2

2

2

1

Gemeinsame Vorführung der Durchführung von Sprengarbeiten

8

8

4

4

4

4

GESAMTZAHL UE

75

37

22

22

22

9

1) Zulassungsvoraussetzung: Fachkenntnisnachweis für allgemeine Sprengarbeiten (a)

 

2) Zulassungsvoraussetzung: Fachkenntnisnachweis für allgemeine Sprengarbeiten (a) und für allgemeine Taucharbeiten (Anhang 5 a)

 

3) Zulassungsvoraussetzung: Fachkenntnisnachweis für allgemeine Sprengarbeiten (a) und für Lawinenauslösesprengarbeiten (e)

In Kraft seit 01.02.2007 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 3 FK-V


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 3 FK-V selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 3 FK-V


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 3 FK-V


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 3 FK-V eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis FK-V Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 2 FK-V
Anl. 4 FK-V