Anl. 2 FK-V

FK-V - Fachkenntnisnachweis-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

 

Ausbildungsgebiet gemäß § 6 Z 2

FÜHREN VON HUBSTAPLERN

Ausbildungsinhalte

Unterrichtseinheiten

1. Grundbegriffe der Mechanik und Elektrotechnik

4

2. Aufbau und Arbeitsweise von Hubstaplern, mechanische und elektrische Ausrüstung von Hubstaplern

4

3. Sicherheitseinrichtungen von Hubstaplern

2

4. Betrieb und Wartung von Hubstaplern

3,5

5. Abeitnehmerschutzvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien zum sicheren Führen von Hubstaplern

4

Mindestanzahl Unterrichtseinheiten (UE Theorie)

17,5

Frei gestaltbare UE

2

Praktische Übungen

1

GESAMTZAHL UE

20,5

 

In Kraft seit 01.02.2007 bis 31.12.9999
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