§ 1 FEZVO Höhe der Zuschussleistung sowie Höhe des als Wohnaufwand anzurechnenden Pauschalbetrages

FEZVO - Fernsprechentgeltzuschussverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.04.2024

Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich eine Zuschussleistung in der Höhe von 10 Euro zu.

(1a) Dem einzelnen Anspruchsberechtigten steht monatlich ein Pauschalbetrag in der Höhe von € 140,00 als anrechenbarer Wohnungsaufwand zu.

In Kraft seit 10.01.2017 bis 31.12.9999
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