Anl. 2 FeuerzeugV

FeuerzeugV - Feuerzeugverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Kindersicherheits-Prüfbericht

Die in § 3 Abs. 1 genannten Berichte über die Kindersicherheitsprüfung müssen insbesondere Folgendes enthalten:

(a)

Name, Anschrift und Hauptort der Geschäftstätigkeit des Herstellers ungeachtet seines Geschäftssitzes, sowie des Importeurs bei importierten Feuerzeugen;

(b)

eine umfassende Beschreibung des Feuerzeugs mit Angaben über Größe, Form, Gewicht, Art des Brennstoffs, Fassungsvermögen des Brennstoffbehälters, Zündmechanismus, Kindersicherungsvorrichtungen, Konstruktion, technische Lösungen und andere Merkmale, denen zufolge das Feuerzeug entsprechend den Festlegungen und Anforderungen dieser Verordnung als kindergesichert zu betrachten ist. Hierzu gehören insbesondere ausführliche Angaben über alle Abmessungen, den Kraftaufwand und sonstige Faktoren, die sich auf die Kindersicherheit des Geräts auswirken könnten, einschließlich der jeweiligen Fertigungstoleranzen in Bezug auf die einzelnen Faktoren;

(c)

eine ausführliche Beschreibung der durchgeführten Prüfungen mit Prüfergebnissen, Tag und Ort ihrer Durchführung, Bezeichnung der Prüfstelle und nähere Angaben zur Qualifikation und Fachkompetenz für die Durchführung der betreffenden Prüfungen;

(d)

Angabe des Ortes, an dem die Feuerzeuge gefertigt werden oder wurden;

(e)

Ort der Aufbewahrung der in dieser Verordnung vorgesehenen Unterlagen;

(f)

Referenzen der Akkreditierung oder amtlichen Zulassung der Prüfstelle.

In Kraft seit 11.03.2007 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Anl. 2 FeuerzeugV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Anl. 2 FeuerzeugV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Anl. 2 FeuerzeugV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Anl. 2 FeuerzeugV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Anl. 2 FeuerzeugV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis FeuerzeugV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
Anl. 1 FeuerzeugV
Feuerzeugverordnung (FeuerzeugV) Fundstelle