§ 7 FeuerzeugV

FeuerzeugV - Feuerzeugverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.09.2015 S. 1, unter der Notifikationsnummer 2019/647/A notifiziert.

In Kraft seit 15.08.2020 bis 31.12.9999
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