Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.10.2024
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, sofern nichts anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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