§ 70 EU-UmgrG In- und Außerkrafttreten

EU-UmgrG - EU-Umgründungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.08.2026
  1. (1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. August 2023 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Das Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union (EU-Verschmelzungsgesetz – EU-VerschG), BGBl. I Nr. 72/2007 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 107/2017, tritt mit Ablauf des 31. Juli 2023 außer Kraft.Das Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union (EU-Verschmelzungsgesetz – EU-VerschG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 72 aus 2007, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 107 aus 2017,, tritt mit Ablauf des 31. Juli 2023 außer Kraft.
In Kraft seit 01.08.2023 bis 31.12.9999
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