§ 10 ETV 2020 EU-Notifikation

ETV 2020 - Elektrotechnikverordnung 2020

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Verordnung BGBl. II Nr. 308/2020 wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.9.2015, S. 1, notifiziert (Notifikationsnummer 2019/454/A).Die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 308 aus 2020, wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, Amtsblatt Nummer L 241 vom 17.9.2015, Seite 1, notifiziert (Notifikationsnummer 2019/454/A).
  2. (2)Absatz 2,Diese Verordnung in der Fassung des BGBl. II Nr. 329/2024 wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.09.2015 S. 1, notifiziert (Notifikationsnummer 2024/0268/AT).Diese Verordnung in der Fassung des Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 329 aus 2024, wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, Amtsblatt Nummer L 241 vom 17.09.2015 Seite 1, notifiziert (Notifikationsnummer 2024/0268/AT).
In Kraft seit 03.12.2024 bis 31.12.9999
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