§ 13 END-VO 2012 Erfüllung der Standards

END-VO 2012 - NetzdienstleistungsVO Strom 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Die in §§ 3 bis 6, 7 Abs. 1 bis 3 sowie §§ 10 bis 12 festgelegten Standards gelten als erfüllt, wenn sie vom Verteilernetzbetreiber in 95 % oder mehr der entsprechenden Fälle je Standard eingehalten werden. Die in Paragraphen 3 bis 6, 7 Absatz eins bis 3 sowie Paragraphen 10 bis 12 festgelegten Standards gelten als erfüllt, wenn sie vom Verteilernetzbetreiber in 95 % oder mehr der entsprechenden Fälle je Standard eingehalten werden.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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