§ 13 EKEG GIRÄG 2003 Anteilserwerb zur Sanierung

EKEG GIRÄG 2003 - Eigenkapitalersatz-Gesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Erwirbt jemand an einer in der Krise befindlichen Gesellschaft eine Beteiligung zum Zweck der Überwindung der Krise, so sind die im Rahmen eines Sanierungskonzepts zu diesem Zweck neu gewährten Kredite nicht Eigenkapital ersetzend.

In Kraft seit 01.01.2004 bis 31.12.9999
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