Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.10.2024
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund des § 47c des Eisenbahngesetzes 1957 – EisbG, BGBl. Nr. 60, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2012, wird verordnet:
In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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