Eisenbahnschutzvorschriften (EisbSV) Fundstelle

EisbSV - Eisenbahnschutzvorschriften

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 47c des Eisenbahngesetzes 1957 – EisbG, BGBl. Nr. 60, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 50/2012, wird verordnet:

In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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§ 8 EisbSV