§ 23 EisbBBV Technische Sicherung der Zugfolge

EisbBBV - Eisenbahnbau- und -betriebsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 16.04.2024

Folge- und Gegenzugfahrten in denselben Blockabschnitt sind

 

wenn es die Sicherheit und Ordnung erfordert,

durch eisenbahnsicherungstechnische Einrichtungen zu verhindern.

In Kraft seit 01.10.2014 bis 31.12.9999
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