Anl. 3 EisbAV

EisbAV - Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Fachkenntnisse Ausbildungsgebiet gemäß § 49 Z 3

BETRIEBSLEITER

Ausbildungsinhalte

Unterrichtseinheiten

Arbeitnehmerschutzvorschriften für Eisenbahnunternehmen (Grundsätze des ASchG, Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung, Unfalluntersuchung)

4 UE

betriebliche Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes bei Eisenbahnen (Betriebsführung, Baustellen, Umschlag, Ausbildung und Einsatz der Betriebsbediensteten)

12 UE

technische Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes bei Eisenbahnen (Bautechnik, Maschinentechnik einschließlich Fahrzeugtechnik, Elektrotechnik, Instandhaltung)

12 UE

Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten

28 UE“

 

In Kraft seit 02.07.2009 bis 31.12.9999
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