Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.09.2026
Durch dieses Bundesgesetz werden
1.Ziffer einsdie Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG, ABl. Nr. L 344 vom 17.12.2016 S. 1, unddie Richtlinie (EU) 2016/2284 über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zur Änderung der Richtlinie 2003/35/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/81/EG, Amtsblatt Nummer L 344 vom 17.12.2016 Seite 1, und
2.Ziffer 2die delegierte Richtlinie (EU) 2024/299 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2016/2284 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Methode für die Berichterstattung über die Emissionsprognosen für bestimmte Luftschadstoffe, ABl. Nr. L vom 17.1.2024,
umgesetzt.
In Kraft seit 06.06.2024 bis 31.12.9999
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