§ 9 E-PRTR-BV Schlussbestimmung

E-PRTR-BV - E-PRTR-Begleitverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.08.2026

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Meldung von Schadstoffemissionsfrachten für die Erstellung eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER-V), BGBl. II Nr. 300/2002, tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft. Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Meldung von Schadstoffemissionsfrachten für die Erstellung eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER-V), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 300 aus 2002,, tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.

In Kraft seit 21.12.2007 bis 31.12.9999
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