§ 3 DVPV-BMWA 2008

DVPV-BMWA 2008 - Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung – BMWA 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,Die Zuständigkeitsregelungen dieser Verordnung sind auch auf bereits anhängige Dienstrechtsverfahren anzuwenden.
In Kraft seit 24.01.2008 bis 31.12.9999
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