§ 1 CV Begriffsbestimmungen

CV - Controllingverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

 Das Budgetcontrolling umfasst jene Maßnahmen, die die Steuerung der Mittelverwendung unterstützen. Es enthält:

1.

das Controlling der Finanzierungsrechnung,

2.

das Controlling der Ergebnisrechnung und

3.

die Darstellung der Vermögensrechnung.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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