B e g r ü n d u n g : Ob den Liegenschaften EZ *****, EZ ***** und EZ *****, je Grundbuch *****, Bezirksgericht Innsbruck, ist jeweils zur TZ ***** die Einleitung des Regulierungsverfahrens angemerkt; zur TZ ***** ist jeweils aufgrund des Bescheids des Amts der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz vom 17. 11. 1961, Zahl IIIb 1-1169/17, das Eigentumsrecht der Klägerin einverleibt. In diesem Bescheid des Amts der Tiroler Landesregierung wurden das gemeinschaftlich g... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Feststellung, dass ihnen als Eigentümer bestimmter Grundstücke gegenüber den Beklagten das immerwährende und unentgeltliche Recht des Gehens und Fahrens über deren konkret bezeichnete Grundstücke zustehe, sowie die Zustimmung der Beklagten zur Einverleibung dieser Dienstbarkeit im Grundbuch. Die Beklagten erhoben unter Berufung auf die Flurverfassungsgesetze die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs, weil die Grundstücke der Beklagten in ein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein, dessen „Sektion Schießen" sich dem Schießsport widmet. In den Vereinsstatuten heißt es unter § 6 „Beendigung der Mitgliedschaft": In den Vereinsstatuten heißt es unter Paragraph 6, „Beendigung der Mitgliedschaft": „(3) Ein Mitglied kann vom Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit wegen Verlust der Unbescholtenheit ausgeschlossen werden. Der Ausschluss eines Mitgliedes bedarf der Zweidrittelmehrheit, wenn der Ausschlie... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist bücherlicher Eigentümer einer Liegenschaft, auf der sich ein Wohnhaus befindet. Zu dieser Liegenschaft gehört u.a. ein Waldgrundstück. Weiters ist der Kläger Miteigentümer des Grundstücks 7269 (Weg) einer anderen Liegenschaft, welches der Erschließung des vorgenannten Waldes dient. Die Beklagte ist bücherliche Eigentümerin des Grundstücks 7245/1 (Straße/Weg - im Folgenden „Weg" genannt). Darüber hinaus hält sie Miteigentumsanteile am Grundstück 7269 (Weg).... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs sind der Wortlaut des Klagebegehrens und darüber hinaus die Klagebehauptungen maßgebend; ohne Einfluss ist, was der Beklagte einwendet. Es kommt darauf an, ob nach dem Inhalt der Klage ein Anspruch erhoben wird, über den die Zivilgerichte zu entscheiden haben. Wird mit der Klage ein dem Privatrecht angehörender Anspruch geltend gemacht, dann ist gemäß § 1 JN, sofern ... mehr lesen...
Begründung: Die Statuten des hier klagenden Bundesverbandes enthalten zur Frage der Mitgliedschaft im § 5 folgende Regelung: Die Statuten des hier klagenden Bundesverbandes enthalten zur Frage der Mitgliedschaft im Paragraph 5, folgende Regelung: "§ 5 Mitglieder des Ö***** Abs 1: Dem Ö***** gehören ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder an, die die Statuten des Ö***** anzuerkennen haben. Absatz eins :, Dem Ö***** gehören ordentliche, außerordentliche und Ehrenm... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und die übrigen Beklagten sind Mitglieder der sechstbeklagten Partei, einer Wassergenossenschaft, deren Obmann der Erstbeklagte ist. Zwei Liegenschaften im Eigentum des Klägers waren zu ihrer Versorgung mit Trink- und Nutzwasser an die Wasseranlage der sechstbeklagten Partei angeschlossen. Die Abzweigung für die Hauswasserleitung des Klägers befand sich auf dessen Grundstück 213/1, das die Erst- bis Fünftbeklagten am 4. März 1998 mittels eines Baggers aufg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 10 Grundbuch ***** Bezirksgericht Lambach, bestehend unter anderem aus dem Grundstück Nr 213 (landwirtschaftlich genutzt) und Nr 26 (Baufläche mit dem Haus E***** 12). Ob dieser Liegenschaft ist zu TZ 428/1996 des Bezirksgerichtes Lambach die Einleitung des Zusammenlegungsverfahrens Z 405/8-1986 angemerkt. Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 10 Grundbuch ***** Bezirksgericht Lambach, bestehend unter... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer mehrerer Liegenschaften. Er vermietete zu diesen Liegenschaften gehörige Grundstücke im Jahre 1991 an ein Unternehmen zur Errichtung eines Lebensmittelmarkts. Im Zuge des von der beklagten Partei abgeführten Widmungsverfahrens erklärte er als Grundeigentümer, der geforderten Grundabtretung entlang des öffentlichen Guts in einem dem Widmungsplan entsprechenden Ausmaß zuzustimmen. Im Widmungsbescheid wurde daraufhin verfügt, daß ein best... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zur Unterlassung des Aufstauens des von seinem Grundstück 467/2 talwärts fließenden Wassers an der Grenze zu den Grundstücken 467/1 und 482, alle KG A*****, durch Aufschüttung einer Wegtrasse. Der Zweitbeklagte habe mit Genehmigung der Erstbeklagten auf den ihr gehörigen Grundstücken 467/1 und 482 durch Aufschüttung von Erdmaterial bis auf eine Höhe von etwa 3 m einen Weg angelegt. Dadurch w... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die Zulässigkeit des Revisionsrekurses damit begründet, in der jüngeren Lehre und Rechtsprechung werde die Zulässigkeit des Rechtsweges unabhängig davon bejaht, welche Einwendungen der Beklagte erhebe, insbesondere ob er einen öffentlich-rechtlichen Eingriffstitel (in das Eigentumsrecht des Klägers) behaupte, doch seien in der älteren Rechtsprechung (SZ 5/132; SZ 27/1) davon abweichende Auffassungen vertreten worden, zu denen der Oberste Gerichtshof... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Durch den Teschener Frieden 1779 kam das Innviertel zu Österreich. Zwischen Passau und Engelhartszell verlief die Grenze damals entlang des rechten Donauufers. Durch den Vertrag zwischen Österreich und Bayern über die Territorial- und Grenzverhältnisse vom 2.Dezember 1851, RGBl. 1852/130, wurde die vormals am rechten Donauufer verlaufende Staatsgrenze zwischen Kräutelstein und dem Einfluß des Dandlbaches in die Mitte der Talschiffahrtsrinne verlegt. Nach Art. ... mehr lesen...
Streitgegenstand ist ein Badesteg samt Badebrücke, der vom Ufergrundstück der Beklagten in das Seegrundstück 968/1 führt. Die Klägerin behauptet, durch den Bau und die Benützung dieser nicht behördlich bewilligten Anlage in ihrem Fischereirecht gestört zu sein, und begehrt die Entfernung des See-Einbaues, Bezahlung eines Schadenersatzes von je 500 S für vier Jahre, zusammen 2000 S, sowie hilfsweise die Feststellung, daß den Beklagten ein unentgeltliches Recht zur Benützung des See-Ein... mehr lesen...
Die Klägerin ist Eigentümerin des Schwimmbades S und besitzt das Recht aus dem L-Bach Badewasser für dieses Schwimmbad zu beziehen. Sie besitzt außerdem im L-Bach ein Fischereirecht. Die Beklagte ist Eigentümern des vom Strandbad S und dem Fischereigewässer bachaufwärts gelegenen Hauses L Nr. 12, aus dem sie Abwasser und Fäkalien in den L-Bach einleitet. Ein Verfahren vor der Wasserrechtsbehörde ist anhängig. Die Klägerin behauptet, die Beklagte leite die Abwässer und Fäkalien vorsä... mehr lesen...