§ 7 CHlG Vollziehung

CHlG - Conterganhilfeleistungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Die Vollziehung dieses Bundesgesetzes obliegt dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

In Kraft seit 01.07.2015 bis 31.12.9999
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