§ 33 ChemG 1996 Datenblatt für Inhaltsstoffe

ChemG 1996 - Chemikaliengesetz 1996

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Die Detergenzien-Hersteller im Sinne des Art. 2 Z 10 der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien halten das Datenblatt im Sinne des Art. 9 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien für die Information der Vergiftungsinformationszentrale bereit und übermitteln dieser das Datenblatt auf Anfrage.

In Kraft seit 23.12.2020 bis 31.12.9999
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