Beteiligungswertpapiere auf ausländische Währungen lautend
1.Ziffer einsbörsenotierte Wertpapiere
2.Ziffer 2nicht börsenotierte Wertpapiere
Anteilscheine von Investmentfonds und AIF auf Euro lautendAnteilscheine von Investmentfonds und AIF auf ausländische Währungen lautendAnteilscheine von Immobilienfonds auf Euro lautendAnteilscheine von Immobilienfonds auf ausländische Währungen lautendForderungen
1.Ziffer einsfür ausstehende Beiträge
a)Litera alaufende Beiträge
b)Litera bBeiträge aus einer Übertragung gemäß § 47 BMSVGBeiträge aus einer Übertragung gemäß Paragraph 47, BMSVG
2.Ziffer 2für Zinsen
a)Litera aabgegrenzte Zinsen
b)Litera bZinsforderungen aus einer Übertragung gemäß § 47 BMSVGZinsforderungen aus einer Übertragung gemäß Paragraph 47, BMSVG
3.Ziffer 3gegenüber einer anderen Veranlagungsgemeinschaft
II.Ziffer römisch zweiAnwartschaft auf eine Selbstständigenvorsorge (§ 51 Z 2 BMSVG)Anwartschaft auf eine Selbstständigenvorsorge (Paragraph 51, Ziffer 2, BMSVG)
1.Ziffer einsmit laufenden Beiträgen
2.Ziffer 2beitragsfreigestellt
III.Ziffer römisch dreiAnwartschaft auf eine Selbstständigenvorsorge (§ 63 Z 2 BMSVG)Anwartschaft auf eine Selbstständigenvorsorge (Paragraph 63, Ziffer 2, BMSVG)
1.Ziffer einsmit laufenden Beiträgen
2.Ziffer 2beitragsfreigestellt
IV.Ziffer römisch vierVerbindlichkeiten
1.Ziffer einsaus dem Ankauf von Vermögenswerten
2.Ziffer 2gegenüber Anwartschaftsberechtigten
3.Ziffer 3gegenüber Arbeitgebern
4.Ziffer 4gegenüber Kreditinstituten
5.Ziffer 5gegenüber einer anderen Veranlagungsgemeinschaft
VIII.Ziffer römisch achtBestätigung des Bankprüfers
In Kraft seit 20.11.2013 bis 31.12.9999
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