§ 148 BVergG 2018 Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens vor Ablauf der Angebotsfrist

BVergG 2018 - Bundesvergabegesetz 2018

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.10.2026
  1. (1)Absatz einsVor Ablauf der Angebotsfrist ist ein Vergabeverfahren zu widerrufen, wenn Umstände bekannt werden, die, wären sie schon vor Einleitung des Vergabeverfahrens bekannt gewesen, eine Ausschreibung ausgeschlossen oder zu einer inhaltlich wesentlich anderen Ausschreibung geführt hätten.
  2. (2)Absatz 2Der öffentliche Auftraggeber kann ein Vergabeverfahren widerrufen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen.
In Kraft seit 21.08.2018 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 148 BVergG 2018


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 148 BVergG 2018 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

28 Entscheidungen zu § 148 BVergG 2018


Entscheidungen zu § 148 BVergG 2018


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 148 BVergG 2018


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 148 BVergG 2018 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis BVergG 2018 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
§ 138 BVergG 2018 Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote§ 139 BVergG 2018 Aufklärungen und Erörterungen§ 140 BVergG 2018 Dokumentation der Angebotsprüfung§ 141 BVergG 2018 Ausscheiden von Angeboten§ 142 BVergG 2018 Der Zuschlag§ 143 BVergG 2018 Mitteilung der Zuschlagsentscheidung§ 144 BVergG 2018 Stillhaltefrist und Zuschlagserteilung§ 145 BVergG 2018 Zeitpunkt und Form des Vertragsabschlusses§ 146 BVergG 2018 Beendigung des Vergabeverfahrens§ 147 BVergG 2018 Vergabevermerk§ 148 BVergG 2018 Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens vor Ablauf der Angebotsfrist§ 149 BVergG 2018 Gründe für den Widerruf eines Vergabeverfahrens nach Ablauf der Angebotsfrist§ 150 BVergG 2018 Mitteilung der Widerrufsentscheidung, Stillhaltefrist, Unwirksamkeit des Widerrufes§ 151 BVergG 2018 Bestimmungen für besondere Aufträge und für besondere Verfahren§ 152 BVergG 2018 Partizipatorischen Organisationen vorbehaltene Dienstleistungsaufträge§ 153 BVergG 2018 Bestimmungen für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen und die Vergabe von Aufträgen aufgrund von Rahmenvereinbarungen§ 154 BVergG 2018 Abschluss von Rahmenvereinbarungen§ 155 BVergG 2018 Vergabe von öffentlichen Aufträgen aufgrund von Rahmenvereinbarungen§ 156 BVergG 2018 Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen§ 157 BVergG 2018 Allgemeine Bestimmungen betreffend die Durchführung von elektronischen Auktionen§ 158 BVergG 2018 Besondere Bestimmungen für die Durchführung von einfachen elektronischen Auktionen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 147 BVergG 2018
§ 149 BVergG 2018