§ 365 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die §§ 51 Abs. 2 Z 1 und 71 Abs. 1 letzter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 59/2018 treten mit 1. Juli 2018 in Kraft.

In Kraft seit 15.08.2018 bis 31.12.9999
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