§ 323 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Die §§ 140 Abs. 4 lit. c und 141 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 63/2010 treten mit 1. September 2010 in Kraft.

In Kraft seit 19.08.2010 bis 31.12.9999
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