§ 257 BSVG

BSVG - Bauern-Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Es treten in Kraft:

1.

mit 1. Jänner 1997 § 33b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 600/1996;

2.

rückwirkend mit 1. September 1996 § 255 Abs. 22 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 600/1996.

In Kraft seit 01.08.1998 bis 31.12.9999
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