§ 36 BStG 1971 Sprachliche Gleichbehandlung

BStG 1971 - Bundesstraßengesetz 1971

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.10.2024

Bei allen personenbezogenen Formulierungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

In Kraft seit 10.05.2006 bis 31.12.9999
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