§ 55 BRWO1974 Passives Wahlrecht

BRWO1974 - Betriebsrats-Wahlordnung 1974

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.05.2024

Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebes, die

1.

am Tag der Wahlausschreibung das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und

2.

am Tag der Wahl seit mindestens sechs Monaten im Betrieb beschäftigt sind.

In Kraft seit 01.05.2012 bis 31.12.9999
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