§ 38 BHG 2013 Aufgabenbereiche

BHG 2013 - Bundeshaushaltsgesetz 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

Der Bundesvoranschlag ist für statistische Auswertungszwecke nach einem international üblichen Standard in Aufgabenbereiche zu gliedern.

In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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