Burgenländisches Wohnbauförderungsgesetz 2005 - Bgld. WFG 2005 (Bgld. WFG 2005) Fundstelle

Bgld. WFG 2005 - Burgenländisches Wohnbauförderungsgesetz 2005 - Bgld. WFG 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Gesetz vom 10. November 2004 über die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohnraum sowie sonstiger, damit in Zusammenhang stehender Maßnahmen (Burgenländisches Wohnbauförderungsgesetz 2005 -Bgld. WFG 2005)

StF: LGBl. Nr. 1/2005 (XVIII. Gp. RV 879 AB 890)

Änderung

LGBl. Nr. 52/2008 (XIX. Gp. RV 776 AB 786) [CELEX Nr. 32003L0109, 32004L0038, 32004L0083]

LGBl. Nr. 46/2009 (XIX. Gp. IA 1105 AB 1119)

LGBl. Nr. 5/2012 (XX. Gp. RV 342 AB 347)

LGBl. Nr. 79/2013 (XX. Gp. RV 783 AB 799)

LGBl. Nr. 5/2014 (XX. Gp. RV 915 AB 924) [CELEX Nr. 32011L0051]

LGBl. Nr. 38/2015 (XXI. Gp. IA 3 AB 12)

LGBl. Nr. 40/2018 (XXI. Gp. RV 1310 AB 1319)

Präambel/Promulgationsklausel

INHALTSVERZEICHNIS

1. ABSCHNITT
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Aufgaben und Gegenstand

§ 2

Gebühren- und Abgabenbefreiung

§ 3

Begriffsbestimmungen

§ 4

Gesamtbaukosten

§ 5

Einkommen

§ 6

Aufbringung der Förderungsmittel

§ 7

Grundsätze für die Gewährung einer Förderung

§ 7a

Sonderförderaktionen

§ 8

Art der Förderung

§ 9

Förderungswerberinnen und Förderungswerber

§ 10

Begünstigte Personen

§ 11

Ansuchen

§ 12

Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung von personenbezogenen Daten

§ 13

Sicherstellung und Löschung

§ 14

Bauausführung

§ 15

Widerruf und Rückforderung der Förderung und Verfügungsbeschränkung

§ 16

Kündigung des Förderungsdarlehens

§ 17

Fälligstellung des Förderungsdarlehens

§ 18

Übernahme von Förderungsdarlehen

 

2. ABSCHNITT
Besondere Bestimmungen über
die Errichtung von Eigenheimen, Gruppen-
wohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen

§ 19

Förderungsdarlehen

§ 20

Tilgungsplan

§ 21

Zinsenzuschüsse

§ 22

Eigenmittelersatzdarlehen

§ 23

Besondere Förderungsvoraussetzungen

§ 24

Eigentumsbeschränkungen

§ 25

Mietzinsbildung

§ 26

Verordnungsermächtigung

 

3. ABSCHNITT
Besondere Bestimmungen über
die Sanierung von Eigenheimen, Gruppen-
wohnbauten, Reihenhäusern, Wohnungen und Wohnheimen

§ 27

Förderungswürdige Objekte

§ 28

Sanierungsmaßnahmen

§ 29

Verbesserungsanteil

§ 30

Förderungsdarlehen für umfassende Sanierungen

§ 31

Förderungsdarlehen für einzelne Sanierungsmaßnahmen ohne grundbücherliche Sicherstellung

§ 32

Förderungsdarlehen für einzelne Sanierungsmaßnahmen mit grundbücherlicher Sicherstellung

§ 33

Mietzinsbildung

 

4. ABSCHNITT
Besondere Bestimmungen über den Ankauf
von Eigenheimen und Wohnungen

§ 34

Darlehen für Althausankauf

§ 35

Darlehen für den Ankauf einer nicht geförderten Eigentumswohnung

§ 35a

Ausschluss der Ankaufsförderung

§ 36

Verordnungsermächtigung

 

5. ABSCHNITT
Besondere Bestimmungen über die
Gewährung von Sonderdarlehen

§ 37

Ökoförderung

§ 38

Revitalisierungsförderung

§ 39

Darlehen aus berücksichtigungswürdigen Gründen

§ 40

Verordnungsermächtigung

 

6. ABSCHNITT
Besondere Bestimmungen über die Gewährung
von nichtrückzahlbaren Beiträgen

§ 41

Gewährung von nichtrückzahlbaren Beiträgen

 

7. ABSCHNITT
Wohnbeihilfe

§ 42

Gegenstand der Förderung

§ 43

Förderungswerberinnen und Förderungswerber

§ 44

Erlöschen des Anspruches auf Wohnbeihilfe

§ 45

Rückforderung der Wohnbeihilfe

§ 46

Verordnungsermächtigung

 

8. ABSCHNITT
Vorzeitige Darlehenstilgung

§ 47

Gegenstand

 

9. ABSCHNITT
Bestimmungen über den Wohnbauförderungsbeirat

§ 48

Aufgaben und Gegenstand

§ 49

Mitglieder

§ 50

Verlust der Mitgliedschaft

§ 51

Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 52

Geschäftsführung

§ 53

Einberufung der Sitzung

§ 54

Beschlussfassung

§ 55

Sitzungsprotokoll

§ 56

Geschäftsordnung

 

10. ABSCHNITT
Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 57

Bundesrechtliche Vorschriften

§ 58

Auflösung des Burgenländischen Wohnbauförderungsfonds

§ 59

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

§ 60

Übergangsbestimmungen

§ 61

Umsetzungshinweise

Anmerkung

LGBl. Nr. 52/2008, LGBl. Nr. 46/2009, LGBl. Nr. 5/2012, LGBl. Nr. 40/2018

In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.08.2018
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