§ 10 Bgld. LSRG 2005

Bgld. LSRG 2005 - Burgenländisches Landessanitätsratsgesetz 2005

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Die zu dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt durch die Landesregierung bestellten Mitglieder des Landessanitätsrates gelten bis zum Ablauf ihrer Funktionsperiode als nach diesem Gesetz bestellt.

(3) § 2 Abs. 1 und 2 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(4) § 5 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

(5) § 5 Abs. 2a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 83/2020 tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

(6) § 5 Abs. 2a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 13/2022 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft.

In Kraft seit 02.03.2022 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 10 Bgld. LSRG 2005


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 10 Bgld. LSRG 2005 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 10 Bgld. LSRG 2005


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 10 Bgld. LSRG 2005


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 10 Bgld. LSRG 2005 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Bgld. LSRG 2005 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 9 Bgld. LSRG 2005
Burgenländisches Landessanitätsratsgesetz 2005 (Bgld. LSRG 2005) Fundstelle