§ 103a Bgld. LSG Umsetzung von Unionsrecht

Bgld. LSG - Burgenländisches Landwirtschaftliches Schulgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

Mit diesem Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

1.

Richtlinie 2003/109/EG betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl. Nr. L 016 vom 25.11.2003 S. 44, in der Fassung der Richtlinie 2011/51/EU, ABl. Nr. 132 vom 11. Mai 2011 S. 1;

2.

Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. Nr. L 229 vom 29.04.2004 S. 35;

3.

Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 vom 12.12.2006 S. 36;

4.

Richtlinie 2016/801/EU über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilhabe an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit, ABl. Nr. L 132 vom 11.05.2016 S. 21.

In Kraft seit 17.07.2018 bis 31.12.9999
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