§ 17 Bgld. LDHG

Bgld. LDHG - Burgenländisches Landeslehrerinnen und -lehrer Diensthoheitsgesetz 1995

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.05.2024

(1) Mit dem Wirksamwerden dieses Gesetzes tritt das Gesetz vom 12. März 1986 über die Behördenzuständigkeit zur Ausübung der Diensthoheit über die Landeslehrer für öffentliche Pflichtschulen im Burgenland (Burgenländisches Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1986 - Bgld. LDHG 1986), LGBl. Nr. 37, in der Fassung LGBl. Nr. 16/1988 und 44/1992 außer Kraft.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 verwiesen wird, ist das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, BGBl. Nr. 302/1984, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2019, anzuwenden.

(3) Hinsichtlich des Inkrafttretens des Gesetzes LGBl. Nr. 35/2013 wird Folgendes festgelegt:

1.

§ 2 in der Fassung der Z 2 bis 5, § 3 in der Fassung der Z 6 bis 8, § 4 in der Fassung der Z 9 bis 11 und § 6 in der Fassung der Z 12 mit 1. September 2008;

2.

§§ 1 bis 6 in der Fassung der Z 1 und §§ 8, 10, 12 und 14 mit 1. September 2012;

3.

§ 17 Abs. 2 mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag.

(4) § 7 samt Überschrift in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen § 7 Abs. 1 und 2, §§ 10, 11, 14 und 15 sowie § 16 Abs. 1 bis 3.

(5) § 1 Abs. 2, § 2 Abs. 2, § 3 lit. e und f, §§ 6, 6a, 7, 8 Abs. 1 und 2 sowie § 12 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2014 treten mit 1. August 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen §§ 4, 5 und 8 Abs. 3.

(6) §§ 1, 2, 6, 7, 8 Abs. 1, 2 und 5, § 9 Abs. 1 und 2, § 12 Abs. 1, 2, 3 und § 13 Abs. 1, 2, 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft; gleichzeitig tritt § 3 außer Kraft.

(7) § 13 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 25/2019 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Verfahren, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bei den nach dem Burgenländischen Landeslehrerinnen und -lehrer Diensthoheitsgesetz 1995 - Bgld. LDHG, LGBl. Nr. 62/1995, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2018, beim Landesschulrat eingerichteten Disziplinarkommissionen anhängig geworden sind, sind nach den vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes in Geltung gestandenen Bestimmungen weiter zu führen.

(8) § 2 lit. d und § 17 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 33/2020 treten mit 19. Februar 2020 in Kraft.

In Kraft seit 19.02.2020 bis 31.12.9999
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