§ 8 Bgld. KBEV 2009 Abstellräume

Bgld. KBEV 2009 - Burgenländische Kinderbetreuungsbauten- und -einrichtungsverordnung 2009

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Das Ausmaß der Abstellräume für Reinigungsmittel und - geräte, Garten- und Spielgeräte, sonstige Arbeitsmaterialien etc. hat dem Bedarf zu entsprechen, sie müssen versperrbar sowie belüftbar sein. Eine Entlüftung über die Gänge und Gruppenräume ist nicht zulässig. Die aktuelle Telefonnummer der Vergiftungsinformationszentrale ist im Putzraum an gut sichtbarer Stelle anzubringen.

In Kraft seit 03.03.2010 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 8 Bgld. KBEV 2009


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 8 Bgld. KBEV 2009 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 8 Bgld. KBEV 2009


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 8 Bgld. KBEV 2009


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 8 Bgld. KBEV 2009 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 7 Bgld. KBEV 2009
§ 9 Bgld. KBEV 2009