§ 22 Bgld. JagdKPV

Bgld. JagdKPV - Burgenländische Jagdkarten- und Jagdprüfungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Vor der Abnahme der Prüfung hat jede Prüfungswerberin oder jeder Prüfungswerber eine Prüfungsgebühr in der Höhe von 18,50 Euro zu entrichten.

In Kraft seit 09.07.2021 bis 31.12.9999
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