§ 1 Bgld. JagdG 2017 Ziele

Bgld. JagdG 2017 - Burgenländisches Jagdgesetz 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Dieses Gesetz hat zum Ziel,

1.

die naturnahe und nachhaltige Jagd auf freilebendes Wild in ihrer Vielfalt als generelle Nutzung von Wild durch weidgerechte Jagdausübung als Kulturgut zu erhalten und weiter zu entwickeln,

2.

gesunde und stabile Wildpopulationen unter Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ökonomischer Belange in ihrer Artenvielfalt zu erhalten,

3.

im Bestand bedrohtes Wild zu schützen, seine Populationen zu stärken und seine Lebensräume zu erhalten und zu verbessern,

4.

den Anspruch des Wildes auf Ruhezeiten und Rückzugsräume zu sichern,

5.

die Jagd als komplexe und anspruchsvolle Tätigkeit, die praktisches und fachliches Wissen und Können voraussetzt, durch Aus- und Weiterbildung im Sinne des gesetzlichen Auftrages qualitativ sicher zu stellen.

In Kraft seit 01.05.2017 bis 31.12.9999
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