§ 2 Bgld. HEMESK 2000 Inkrafttreten

Bgld. HEMESK 2000 - Höhe der Entschädigung der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Schiedskommission nach dem Bgld. KAG 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 14.09.2010 bis 31.12.9999
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§ 1 Bgld. HEMESK 2000
Höhe der Entschädigung der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Schiedskommission nach dem Bgld. KAG 2000 (Bgld. HEMESK 2000) Fundstelle