Höhe der Entschädigung der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Schiedskommission nach dem Bgld. KAG 2000

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Bgld. HEMESK 2000
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Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. September 2010, mit der die Höhe der Entschädigung der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Schiedskommission nach dem Burgenländischen Krankenanstaltengesetz 2000 festgesetzt wird

StF: LGBl. Nr. 51/2010
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