§ 15 Bgld. GVG 2007 Wirkung von Genehmigungen und Erklärungen

Bgld. GVG 2007 - Burgenländisches Grundverkehrsgesetz 2007 - Bgld. GVG 2007

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.04.2024

Die aus einem Genehmigungsbescheid gemäß §§ 4 oder 11 oder aus einer Erklärung gemäß § 9 erwachsenen Pflichten der Rechtserwerberin oder des Rechtserwerbers gehen auf die Rechtsnachfolger über.

In Kraft seit 06.04.2007 bis 31.12.9999
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